Dienstvorschrift für Dampflokomotiven
erstellt am Sonnabend 30. September 2017
geschrieben von Harro Rhenius
Die LBE hat sich in Vorschriften, Erlassen, Regelungen und Dienstsachen immer eng an die jeweiligen Bestimmungen der Staatsbahn angelehnt. Insofern kann vermutet werden, dass die "Dienstvorschriften für Dampflokomotiven" der Deutschen Reichsbahn von der LBE entsprechend angepasst übernommen wurde.
Da ich keine entsprechenden Vorschriften der LBE habe finden können, sollen nachstehend die "Dienstvorschrift" der Reichsbahn wiedergegeben werden.
In der Vorbemerkung der Vorschrift ist nachzulesen:
1. Die Dienstvorschrift für Dampflokomotiven ist für das auf Dampflokomotiven der Regelbauart beschäftigte Personal bestimmt und enthält sachliche Erläuterungen und technische Vorschriften über die Bahandlung der Lokomotiven im Betrieb und die Abwicklung des Dienstes durch das Lokomotivpersonal. Für Dampflokomotiven besonderer Art (Hochdruckkessel, Turbinenantrieb, usw.) sowie für Dampftriebwagen, ferner für Lokomotiven und Triebwagen mit elektrischem Antrieb, Verbrennungsmotoren usw. gelten Zusatzbestimmungen oder besondere Dienstvorschriften.
2. Die Pflichten des Lokomotivpersonals sind in der "Dienstanweisung für Lokomotivbeamten" (DALokBea) festgelegt. Seine dienstliche Tätigkeit umfaßt im wesentlichen die ordnungsmäßige Bedienung und Unterhaltung der ihm zugewiesen Lokomotive mit Tender sowie die betriebsichere und pünktliche Ausführung der ihm übertragenen Fahrleistungen.
3. In der nachstehenden Dienstvorschrift sind des Zusammenhangs wegen auch Bestimmungen aus anderen Dienstvorschriften berührt. Das Lokomotivpersonal muß trotzdem alle in der "Dienstanweisung für Lokomotivbeamten" (DALokBea) aufgeführten Dienstvorschriften beherrschen oder kennen.
Die Dienstvorschrift zum Herunterladen