Gesetze, Vorschriften, Bestimmungen und Verträge
Bereits in den Anfängen des Eisenbahnwesen wurden Vorschriften und Gesetze über den Betrieb von Eisenbahnen von den jeweiligen Eisenbahnverwaltungen erlassen. Mit der Verstaatlichung des Eisenbahnwesen wurden die Gestze und Vorschriften weitestgehend vereinheitlicht und galten somit sinngemäß auch für Privatbahnen.
Verträge,die die LBE geschlossen hat, sind hier genauso zu finden, wie Vorschriften und Bestimmungen, die von der LBE erlassen wurden und Bestandteil von Verträgen geworden sind.
Wer in alten Akten im Archiv der Hansestadt stöbert, wird immer wieder auf die Bezeichnung "Finanzdepartment" stossen. Diese Bereich war damals ein bestimmender Bereich mit großem Einfluss. So wurden gerade durch das Finanzdepartment in die Grundstücksverträge, die die LBE mit dem Staat Lübeck schloß, durch die Bestrebung des Finanzdepartments die Regelungen aufgenommen, dass Grundstücke rückübereignet werden, wenn sie nicht mehr zu Eisenbahnzwecken genutz werden. Dieses wurde wohl auch im Vertrag vom 01. Mai 1901 über das Gelände des neuen Bahnhofes so aufgenommen.