Änderung der Flaggenordnung bei der LBE 1935
Erstellt am Montag, 02. Mai 2011
Geschrieben von Roland Wacek
Dokument 1 vom April 1935 : Vorschrift über Beflaggung an Gebäuden
Am 12. März 1933 erließ Reichspräsident Hindenburg einen „Flaggen-Erlaß“, in dem er bestimmte, dass bis zu einer endgültigen Regelung der „Reichsfarben die schwarz-weiß-rote Fahne und die Hakenkreuzfahne gemeinsam zu hissen sind. In einem weiteren Erlaß vom März 1935 wurde der Hakenkreuzflagge dann der Vorrang eingeräumt.
Im internen Telegrammbrief der LBE Direktion an alle Betriebsstätten wird nun ausführlich geregelt in welcher Form dieser Erlaß umzusetzen sei, d.h. wie die schwarz-weiß-rote Reichsflagge zusammen mit der Hakenkreuzflagge an LBE Bahngebäuden zu hissen ist, wobei offensichtlich der Hakenkreuzflagge Vorrang einzuräumen ist.
Dokument 2 vom September 1935: Änderung Vorschrift über Beflaggung an Gebäuden
Bereits keine 5 Monate später kommt es am 15. September 1935 anläßlich des Reichsparteitages der NSDAP in Nürnberg mit einem Reichsflaggengesetz zur Abschaffung der alten Reichsflagge. Es darf nun nur noch die Hakenkreuzflagge gehisst werden.
Auch dieses Gesetz wird bei der LBE ohne Verzögerung umgesetzt. Interessant ist hier, dass der eventuell vorhanden 2. Mast nicht nur zu entfernen, sondern sofort dem Magazin bzw. den Bahnmeistereien samt Fuß zu zusenden ist. Auch die alten Flaggen sind der Gerätesammelstelle zu zuführen. Damit hatte man Kontrolle über den Verbleib und hat gründlich verhindert, dass noch irgendein nicht staatskritisch denkender Mensch eine andere als die Hakenkreuzflagge hissen kann !!
Dokument 3 vom Oktober 1935: Schreiben des Jugendwalters der L.B.E. an die LBE Direktion zwecks Einführung von Flaggenappellen für die Lehrlinge.
Es ist sehr bezeichnend und heute kaum vorstellbar, dass Vertreter einer politischen Partei, hier der NSDAP Jugendwalter, einen Antrag zur Durchführung einer Parteizeremonie während der Arbeitszeit an eine privatrechtlich geführte Firma stellt, an der ein Teil der Mitarbeiter dann zwangsweise teilnehmen muss, weil die Geschäftsleitung dem sofort uneingeschränkt zustimmt! (Zustimmen musste? Beklemmend das "Heil Hitler" aus der Feder von Dr. Ott!).
Dokument 4 vom 25. Oktober 1935: Es wird Vollzug gemeldet
Es wird wiederum klar: Die NSDAP und ihre Organe - hier speziell die HJ - haben das Sagen, die LBE - Instanzen demonstrieren unterwürfigen Gehorsam.